
Schnell ist es passiert. Selbst den gewissenhaftesten Verkehrsteilnehmern unterlaufen im Alltag Fehler. Das abgelaufene Parkticket, die Geschwindigkeitsübertretung oder das Überfahren einer roten Ampel ziehen meistens unangenehme Folgen nach sich – vom Bußgeld, über Punkte im Straßenverkehrsregister bis zum drohenden Fahrverbot.
In diesen alltäglichen, aber für den Einzelnen besonderen Fällen stehen wir Ihnen zur Seite – egal ob es um die Akteneinsicht, die Vorbereitung eines Einspruchs oder die Vertretung im gerichtlichen Verfahren geht.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts:
- Bußgelder
- Fahrerlaubnis
- Fahrverbote
- Geschwindigkeitsverstöße
- Medizinische-Psychologische Untersuchung
- Parkverstöße
- Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten